Satzung
Gesellschaft für Heimatgeschichte Pritzwalk und Umgebung e.V.
Satzung
§ 1
(Name, Sitz und Geschäftsjahr)
1) Der Verein führt den Namen „Gesellschaft für Heimatgeschichte Pritzwalk und Umgebung e.V.“
2) Der Verein hat seinen Geschäftssitz in der
Museumsfabrik Pritzwalk / 16928 Pritzwalk / Meyenburger Tor 3A
3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2
(Zweck des Vereins)
Der Vereinszweck ist:
- die Förderung der Heimatpflege, Heimatkunde und der Ortsverschönerung
- die Förderung von Kunst und Kultur
- die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe;
- die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
Der Zweck der Satzung wird insbesondere verwirklicht durch:
- den Betrieb eines Museums, Pflege von Sammlungen, die Bewahrung und Dokumentation der Stadtgeschichte sowie die Förderung der Heimatpflege und -kunde;
- die Förderung von Informations- und Bildungsveranstaltungen zu sozialen, kulturellen und allgemeinbildenden Themen, bspw. vielfältige wechselnde Ausstellungen und Vortragsreihen.
- die Pflege des museumspädagogischen Lernorts durch Workshops mit Schulen sowie Organisation kultureller Veranstaltungen;
- Erhalt und Vermittlung immaterieller Kulturtechniken wie alter Handwerkspraktiken
- regelmäßige Publikationen, die Verbreitung von Forschungsergebnissen sowie die Förderung von Maßnahmen zum Erhalt des kulturellen Erbes
- die Durchführung von Bildungs- und Vermittlungsangeboten sowie Exkursionen im Rahmen von Kunst, Kultur und Heimatkunde einschließlich der Zusammenarbeit mit Bildungsinstitutionen
- die Förderung von Maßnahmen der Denkmalpflege wie der Restaurierung von Gedenksteinen und Landmarken
§ 3
(Selbstlose Tätigkeit)
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordung.
§ 4
(Mittelverwendung)
Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft.
§ 5
(Verbot von Begünstigungen)
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 6
(Mitgliedschaft)
1) Die Mitgliedschaft ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen.
2) Mitglieder können Einzelpersonen ab dem 14. Lebensjahr werden, die sich mit heimatgeschichtlicher Forschung und Pflege in ihrer Vielfalt beschäftigen oder für heimatgeschichtliche Fragen Interesse haben.
3) Juristische Personen, Vereine und sonstige Institutionen können korporative Mitglieder werden.
4) Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Aufnahme neuer Mitglieder.
5) Der Austritt ist zum Ende des Geschäftsjahres zulässig und muss durch Einhaltung einer Frist von 3 Monaten schriftlich erklärt werden. Im Falle des Ausscheidens hat das Mitglied keinerlei Ansprüche auf das Vermögen oder Teile davon.
6) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Streichung oder Ausschluss.
7) Die Streichung eines Mitglieds ist zulässig, wenn ein Mitglied über 1 Jahre seinen Mitgliedsbeitrag nicht entrichtet hat.
8) Der Ausschluss eines Mitglieds ist zulässig, wenn ein Mitglied seine Pflichten gegenüber dem Verein gröblich verletzt, dem Gesamtinteresse des Vereins zuwiderhandelt, bei dessen Ansehen in der Öffentlichkeit schädigt.
§ 7
(Finanzen)
1) Der Verein finanziert sich durch Beiträge, Einnahmen aus Publikationen, Zuwendungen und Spenden.
2) Es darf kein Mitglied durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
3) Der Jahresbeitrag wird differenziert gehalten und beträgt für Einzelpersonen und Mitglieder 25 Euro, für Schüler, Studenten, Rentner, Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger 15 Euro.
4) Die Zahlung des Beitrages erfolgt bis 31.03. des laufenden Jahres,
auf das Konto des Vereins, mit der
IBAN: DE38 1605 0101 1411 0002 81 bei der Sparkasse Prignitz.
§ 8
(Mitgliederversammlung)
1) Die Mitgliederversammlung entscheidet über inhaltliche Grundlinien, Satzungsänderungen und die Aufnahme neuer Mitglieder. Sie wählt den Vorstand für vier Jahre. Bei Satzungsänderungen und Auflösung ist eine Zweidrittelmehrheit aller anwesenden Mitglieder, ansonsten eine einfache Mehrheit aller anwesenden Mitglieder erforderlich.
2) Die Mitgliederversammlung tritt im Jahr mindestens einmal zusammen. Sie nimmt den Arbeits- und Kassenbericht entgegen und entlastet den Vorstand. Die Einladung erfolgt schriftlich durch den Vorsitzenden.
3) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dessen Stellvertreter, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und höchstens vier weiteren Beisitzern.
4) Zwei zu wählende unabhängige Kassenprüfer, die nicht dem Vorstand angehören, prüfen mindestens einmal im Jahr die Kasse und legen Rechenschaft vor der Mitgliederversammlung ab.
Regelung zur Protokollierung von Beschlüssen im Verein:
- Ort und Tag der Versammlung, die Bezeichnung des Versammlungsleiters und des Protokollführers, die Zahl der erschienenen Mitglieder, das Abstimmungsergebnis und gefasste Beschlüsse sind mit dem Wortlaut im Protokoll zu vermerken.
§ 9
(Vertretung im Rechtsverkehr)
1) Die Gesellschaft für Heimatgeschichte ist eine juristische Person des Privatrechts.
2) Die Vertretung im Rechtsverkehr erfolgt durch ihren Vorsitzenden und bei dessen Abwesenheit durch seinen Stellvertreter.
3) Die Registrierung des Vereins ist:
- beim Amtsgericht Neuruppin –Vereinsregister- Nr. VR 2399 NP.
§ 10
(Auflösung)
Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege.
Satzung
§ 1
(Name, Sitz und Geschäftsjahr)
Der Verein führt den Namen „Gesellschaft für Heimatgeschichte Pritzwalk und Umgebung e.V.“
Der Verein hat seinen Geschäftssitz in der
Museumsfabrik Pritzwalk / 16928 Pritzwalk / Meyenburger Tor 3A
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2
(Zweck des Vereins)
Der Vereinszweck ist:
die Förderung der Heimatpflege, Heimatkunde und der Ortsverschönerung
die Förderung von Kunst und Kultur
die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe;
die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
Der Zweck der Satzung wird insbesondere verwirklicht durch:
den Betrieb eines Museums, Pflege von Sammlungen, die Bewahrung und Dokumentation der Stadtgeschichte sowie die Förderung der Heimatpflege und -kunde;
die Förderung von Informations- und Bildungsveranstaltungen zu sozialen, kulturellen und allgemeinbildenden Themen, bspw. vielfältige wechselnde Ausstellungen und Vortragsreihen.
die Pflege des museumspädagogischen Lernorts durch Workshops mit Schulen sowie Organisation kultureller Veranstaltungen;
Erhalt und Vermittlung immaterieller Kulturtechniken wie alter Handwerkspraktiken
regelmäßige Publikationen, die Verbreitung von Forschungsergebnissen sowie die Förderung von Maßnahmen zum Erhalt des kulturellen Erbes
die Durchführung von Bildungs- und Vermittlungsangeboten sowie Exkursionen im Rahmen von Kunst, Kultur und Heimatkunde einschließlich der Zusammenarbeit mit Bildungsinstitutionen
die Förderung von Maßnahmen der Denkmalpflege wie der Restaurierung von Gedenksteinen und Landmarken
§ 3
(Selbstlose Tätigkeit)
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordung.
§ 4
(Mittelverwendung)
Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft.
§ 5
(Verbot von Begünstigungen)
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 6
(Mitgliedschaft)
Die Mitgliedschaft ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen.
Mitglieder können Einzelpersonen ab dem 14. Lebensjahr werden, die sich mit heimatgeschichtlicher Forschung und Pflege in ihrer Vielfalt beschäftigen oder für heimatgeschichtliche Fragen Interesse haben.
Juristische Personen, Vereine und sonstige Institutionen können korporative Mitglieder werden.
Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Aufnahme neuer Mitglieder.
Der Austritt ist zum Ende des Geschäftsjahres zulässig und muss durch Einhaltung einer Frist von 3 Monaten schriftlich erklärt werden. Im Falle des Ausscheidens hat das Mitglied keinerlei Ansprüche auf das Vermögen oder Teile davon.
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Streichung oder Ausschluss.
Die Streichung eines Mitglieds ist zulässig, wenn ein Mitglied über 1 Jahre seinen Mitgliedsbeitrag nicht entrichtet hat.
Der Ausschluss eines Mitglieds ist zulässig, wenn ein Mitglied seine Pflichten gegenüber dem Verein gröblich verletzt, dem Gesamtinteresse des Vereins zuwiderhandelt, bei dessen Ansehen in der Öffentlichkeit schädigt.
§ 7
(Finanzen)
Der Verein finanziert sich durch Beiträge, Einnahmen aus Publikationen, Zuwendungen und Spenden.
Es darf kein Mitglied durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Der Jahresbeitrag wird differenziert gehalten und beträgt für Einzelpersonen und Mitglieder 25 Euro, für Schüler, Studenten, Rentner, Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger 15 Euro.
Die Zahlung des Beitrages erfolgt bis 31.03. des laufenden Jahres,
auf das Konto des Vereins, mit der
IBAN: DE38 1605 0101 1411 0002 81 bei der Sparkasse Prignitz.
§ 8
(Mitgliederversammlung)
Die Mitgliederversammlung entscheidet über inhaltliche Grundlinien, Satzungsänderungen und die Aufnahme neuer Mitglieder. Sie wählt den Vorstand für vier Jahre. Bei Satzungsänderungen und Auflösung ist eine Zweidrittelmehrheit aller anwesenden Mitglieder, ansonsten eine einfache Mehrheit aller anwesenden Mitglieder erforderlich.
Die Mitgliederversammlung tritt im Jahr mindestens einmal zusammen. Sie nimmt den Arbeits- und Kassenbericht entgegen und entlastet den Vorstand. Die Einladung erfolgt schriftlich durch den Vorsitzenden.
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dessen Stellvertreter, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und höchstens vier weiteren Beisitzern.
Zwei zu wählende unabhängige Kassenprüfer, die nicht dem Vorstand angehören, prüfen mindestens einmal im Jahr die Kasse und legen Rechenschaft vor der Mitgliederversammlung ab.
Regelung zur Protokollierung von Beschlüssen im Verein:
Ort und Tag der Versammlung, die Bezeichnung des Versammlungsleiters und des Protokollführers, die Zahl der erschienenen Mitglieder, das Abstimmungsergebnis und gefasste Beschlüsse sind mit dem Wortlaut im Protokoll zu vermerken.
§ 9
(Vertretung im Rechtsverkehr)
Die Gesellschaft für Heimatgeschichte ist eine juristische Person des Privatrechts.
Die Vertretung im Rechtsverkehr erfolgt durch ihren Vorsitzenden und bei dessen Abwesenheit durch seinen Stellvertreter.
Die Registrierung des Vereins ist:
beim Amtsgericht Neuruppin –Vereinsregister- Nr. VR 2399 NP.
§ 10
(Auflösung)
Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege.



